Schulbegleitung

Schüler*innen, mit einem anerkannten Unterstützungsbedarf durch die jeweilige Stadt oder des Landkreises, erhalten mit einer Schulbegleitung die Möglichkeit eine Regelschule zu besuchen.  Die Kosten dafür werden dann vom jeweiligen Amt für Teilhabe und Soziales übernommen. Dabei wird in Oldenburg Stadt zwischen einer individuellen Schulbegleitung und der pauschalierten Schulbegleitung (Poolmodell) unterschieden. 

Um die Teilhabe aller am allgemeinen Bildungswesen sicherzustellen, Inklusion zu ermöglichen und Benachteiligungen abzubauen, ist eine ständige Weiterentwicklung des Systems Schule und der Eingliederungshilfe sowie die Anpassung der vorhandenen Instrumente und Ansätze erforderlich.  Ein Instrument, das zum einen den individuellen Unterstützungsbedarf von Schüler*innen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung berücksichtigt und zum anderen gleichzeitige Störungen im Unterrichtsablauf durch eine zu hohe Zahl von Erwachsenen entgegenwirken kann, ist das Poolen von Integrationshilfen. Ein hohes Maß an Kontinuität in der Betreuung und einen zielführenden Einsatz der Integrationshilfe ist hier das Ziel des Systems. 

 

Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe gemäß §112 SGB IX oder § 35 a SGB VIII des Sozialgesetzbuches. Bei einer bedarfsgerechten Begleitung dieser Schüler*innen wird in  nachfolgenden Beeinträchtigungen unterschieden.

Körperliche Beeinträchtigung (KME) auf Grundlage SGB IX

Geistige Beeinträchtigung (GE) auf Grundlage SGB IX

Emotionale-soziale Beeinträchtigung (ESE) auf Grundlage SGB VIII

Bei der individuellen Schulbegleitung leistet der Schulbegleiter in einer 1:1 Umgebung Hilfestellung in der Bewältigung des Schulalltages und ist nur für das Bedarfskind zuständig.

Die pauschalierte Schulbegleitung ist ein Poolmodell, hier werden mitunter mehr als ein Kind unterstützt und der Schulbegleiter ist Teil des Klassenverbandes. Er hat zwar den Fokus auf das/die Bedarfskind(er) unterstützt aber bei Freiräumen auch andere Kinder der Klasse.  

Die Aufgaben der Schulbegleitung orientieren sich an dem individuellen Bedarf der Schüler*in und anhand der Ziele, die bei der Begutachtung des Fachdienstes für Eingliederungshilfe festgelegt werden.

Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung

  • Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
  • Intervention bei aggressiven Verhalten
  • Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung
  • und weitere

 Stärkung der Sozialkompetenz:

  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschüler*innen  und Lehrkräften
  • Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten
  • Begleitung bei Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten
  • und weitere

Begleitung bei der Alltagsbewältigung/Pflegerische Hilfe

  • Vorlagenwechsel
  • Toilettentraining
  • Orientierungshilfe
  • Diabeteskontrolle
  • und weitere

Ziel der Eingliederungshilfe ist die Unterstützung durch einen Schulbegleiter*in im schulischen Alltag, um eine Teilhabe an Bildung zu erreichen. Diese Hilfe kann auch  pflegerische Hilfe beinhalten.

Das Ziel einer erfolgreichen Schulbegleitung ist die Eingliederung des Schülers und der Schülerin in die Klassen- und Schulgemeinschaft. Die Hilfestellungen sind auf die Befähigung zu möglichst selbstständigem Handeln ausgerichtet. Schulbegleiter sollten das Kind nur unterstützen, wenn  eine Aufgabe oder Handlung nicht selbst bewältigt werden  kann. Sobald das Kind Aufgaben ohne Hilfe schafft, kann sich der Helfer nach und nach etwas mehr zurückziehen. Hier ist eine individuelle und kontinuierliche Anpassung notwendig, um die Selbstständigkeit  bestmöglich zu fördern und zu unterstützen.  Die Schüler*innen erhalten so viel Unterstützung wie nötig und so wenig wie möglich. 

Bis zur Bedarfsannerkennung ist es mitunter ein langer Weg. Grundsätzlich ist neben Ihrem Kinderarzt/Kinderpsychologen der Kostenträger z.B. die Stadt Oldenburg das Amt für Teilhabe und Soziales Ihr erster Ansprechpartner. Dort vereinbaren  Sie ein Beratungsgespräch  und entscheiden dann, ob Sie einen Antrag zur Schulbegleitung stellen möchten. Entscheiden Sie sich für die Beantragung, müssen eine Reihe von Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehört unter anderem der Elternfragebogen, die Schweigepflichtentbindung, der Bericht der Schule und bereits vorliegende Arztberichte. Sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg.

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